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Channel: Kommentare zu: Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links?
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Von: Siegmund Manfred

Es stand im Entwurf —- Das neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten. Für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen ferner auch die Schranken des Urheberrechts...

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Von: Falk Hedemann

Siegmund Manfred Im Entwurf steht u.a, auch: „Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses“ – damit könnte schon die als Linktext genutzte Überschrift eines Artikels dem...

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Von: Tim Krischak

Das dürfte aus SEO-Sicht schlecht für die verlinkten Seiten, also die Verlage, sein. Wenn die Überschrift nicht mehr der Link-Text sein darf, dann dürfte ordentlich Google-Juice verloren gehen, oder?

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Von: Stephan Jäckel

Damit stellen sich Verlage noch mehr ins Abseits, denn nur die verbreitete Information (=verlinkte Inhalte) ist von Wert. Was nützt es mir Wissen (Content / Inhalte) zu haben, wenn ich sie nicht zum...

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Von: Nico

ála Guttenberg?

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Von: LinkLevel

<a href="http://linklevel.de/leistungsschutzrecht-ist-dafur-die-falsche-bezeichnung-aber-ich-besuche-euch-dann-halt-nicht-mehr/2012/06/16/" rel="nofollow">"Leistungsschutzrecht" ist dafür die...

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Von: LinkLevel

Ergänzung: Selbstverständlich ist ein reiner Link nach diesem Entwurf weiterhin “frei”, es geht allerdings um die sinnvolle Einbeziehung der Überschrit und des Teasers. Sehr gerne zimmern Zeitungen und...

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Von: Leistungsschutzrecht - Die selbstverordnete Insolvenz? | steve-r.de

[…] Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links? […]

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Von: Leistungsschutzrecht – das ändert sich für uns | Frisch gebloggt

[…] Wikipedia, da sie zu fast jedem Artikel Links […]

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Von: Worüber man noch bloggen hätte können: Juli und August – Teil 1 » Jan...

[…] Das Leistungsschutzrecht machte sich derweil jedoch schon wieder auf den Vormarsch. Kreative sollen auch für Snippets, welche Google zur Suche verwenden muss, Vergütungen fordern können. Falls...

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Von: Falk Hedemann

@Norman: Jegliche Form der Refinanzierung auch durch Spenden ist nach dem Entwurf schon eine kommerzielle Nutzung ;-)

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Von: Norman

Selbst wenn, siehe letzter Satz: „reine Verlinkung und Nutzungen im Rahmen der Zitierfreiheit“

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Von: Yasmin Keller

also, mit den gesetzen kann man auch übertreiben wenn man nix zu tun hat!

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Von: Siegmund Manfred

Es stand im Entwurf —- Das neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten. Für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen ferner auch die Schranken des Urheberrechts...

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Von: Falk Hedemann

Siegmund Manfred Im Entwurf steht u.a, auch: „Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses“ – damit könnte schon die als Linktext genutzte Überschrift eines Artikels dem...

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Von: Tim Krischak

Das dürfte aus SEO-Sicht schlecht für die verlinkten Seiten, also die Verlage, sein. Wenn die Überschrift nicht mehr der Link-Text sein darf, dann dürfte ordentlich Google-Juice verloren gehen, oder?

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Von: Stephan Jäckel

Damit stellen sich Verlage noch mehr ins Abseits, denn nur die verbreitete Information (=verlinkte Inhalte) ist von Wert. Was nützt es mir Wissen (Content / Inhalte) zu haben, wenn ich sie nicht zum...

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Von: Nico

ála Guttenberg?

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Von: LinkLevel

<a href="http://linklevel.de/leistungsschutzrecht-ist-dafur-die-falsche-bezeichnung-aber-ich-besuche-euch-dann-halt-nicht-mehr/2012/06/16/" rel="nofollow">"Leistungsschutzrecht" ist dafür die...

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Von: LinkLevel

Ergänzung: Selbstverständlich ist ein reiner Link nach diesem Entwurf weiterhin „frei“, es geht allerdings um die sinnvolle Einbeziehung der Überschrit und des Teasers. Sehr gerne zimmern Zeitungen und...

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