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Channel: Kommentare zu: Leistungsschutzrecht: Wikipedia bald ohne Links?
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Von: Falk Hedemann

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Siegmund Manfred Im Entwurf steht u.a, auch:

„Das Leistungsschutzrecht schützt bereits kleine Teile des Presseerzeugnisses“

– damit könnte schon die als Linktext genutzte Überschrift eines Artikels dem Leistungsschutzrecht unterliegen und somit kostenpflichtige Abmahnungen zur Folge haben.

Und ja, die Nutzung innerhalb der Wikipedia gilt im Sinne des Entwurfs als kommerziell, da auf der Plattform auch Spendengelder eingeworben werden.

So sieht es auch Wikimedia Deutschland, an dessen Pressemitteilung wir uns orientiert haben und wir haben daher eine entsprechende Überschrift gewählt.


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